Fragen und Antworten

Wichtige Hinweise zur Entwässerungsgenehmigung (dezentrale Entsorgung)

Bei Entsorgung über eine abflusslose Sammelgrube wird das Schmutzwasser einer Auffanggrube (abflusslose Sammelgrube) auf dem eigenen Grundstück zugeführt. Das Schmutzwasser in der Grube muss regelmäßig entsorgt werden. Den Abfuhrkalender finden Sie hier.

Beachte Sie bitte:

  1. In die Schmutzwasseranlage darf ausschließlich häusliches Schmutzwasser eingeleitet werden.
  2. Die Einleitung von Niederschlagswasser, Schichtenwasser, Grundwasser usw. ist verboten.
  3. Für die Entleerung der Sammelgrube, ist eine Saugleitung DN 100 mit Perrotkupplung –Mutterteil- vorzusehen welche aus dem öffentlichen Straßenbereich bedienbar anzuordnen und fachgerecht zu befestigen ist. Die Saugleitung ist mit einem Gefälle zur Sammelgrube hin herzustellen.
  4. Die Größe der abflusslosen Sammelgrube ist so zu bemessen, dass der Schmutzwasseranfall über einen Zeitraum von mindestens 25 Tagen gespeichert werden kann.
  5. Vor der Inbetriebnahme ist eine technische Abnahme durch den Zweckverband und die Übergabe des Protokolls der Dichtheitsprüfung/ Herstellerbescheinigung notwendig. Den Termin zur Abnahme vereinbaren Sie bitte frühzeitig unter der Telefonnummer 033055 22 10 18.

Wird das häusliche Schmutzwasser einer Kleinkläranlage auf dem eigenen Grundstück zugeführt, ist der Fäkalschlamm mindestens einmal im Jahr durch den Zweckverband entsorgen zu lassen. Dies muss der Grundstückseigentümer veranlassen. Die Abfuhr vereinbaren Sie bitte frühzeitig unter der Telefonnummer 033055 22 10 16.

Für die Einleitung in ein Gewässer benötigt der Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die Erlaubnis wird durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Oberhavel erteilt.